3.1 Materialzertifikat

Was ist ein 3.1 Materialzertifikat?

Ein 3.1-Zertifikat wird von einer vom Hersteller unabhängigen Stelle ausgestellt und vom bevollmächtigten Prüfbeauftragten des Herstellers validiert. Es entspricht dem „alten“ 3.1.B-Zertifikat. Hierbei handelt es sich um ein Prüfzertifikat gemäß EN 10204:2004. Es bescheinigt, dass die „Metallprodukte“ den Auftragsanforderungen entsprechen, und enthält die Ergebnisse der Lieferprüfungen. Wir geben kein Material für die Produktion frei, bis ein zufriedenstellendes Materialzertifikat vorliegt.

Typisches 3.1-Materialzertifikat für Filtergehäuse aus Edelstahl 316L
Typisches 3.1 Materialzertifikat

Wie wir die Rückverfolgbarkeit vom Filtergehäuse bis zum Zertifikat gewährleisten

Die Rückverfolgbarkeit von Materialien dient dazu, im Falle eines Problems die Untersuchung der Ursache zu erleichtern. Die Rückverfolgbarkeit von Edelstahlfiltern ist von großer Bedeutung. Aus diesem Grund vergeben wir bei der Anlieferung von Materialien eine eindeutige Materialnummer aus einem Rückverfolgungsprotokoll. Diese Nummer wird mit einer eindeutigen Auftragsnummer verknüpft. Das Materialzertifikat wird mit dem erhaltenen Material abgeglichen. Anschließend wird es in das PDF-Format gescannt, um den Austausch mit unseren Kunden zu vereinfachen. Die Nummern der Materialzertifikate werden ebenfalls in unserem Rückverfolgungsprotokoll erfasst.

Wir sind zuversichtlich, dass wir unsere Rückverfolgbarkeit so gut verwalten, dass wir bei jeder Untersuchung die Möglichkeit bieten können, jedes Filtergehäuse aus Edelstahl 316L anhand der Produktions-, Prüf- und Testunterlagen der einzelnen Artikel zurückzuverfolgen. Dies gilt beispielsweise vom Endverbraucher bis zum Lieferanten oder umgekehrt. Weitere Informationen

Wir sind stolz darauf, die Anforderungen der Norm ISO 9001 zu erfüllen, und werden uns auch weiterhin unabhängig zertifizieren lassen. Dadurch erhalten unsere Kunden Produkte und Dienstleistungen von gleichbleibend hoher Qualität.

Was ist der Unterschied zwischen einem 3.1 und einem 3.2 Materialzertifikat?

Ein Materialzertifikat nach 3.1 wird ausschließlich vom Vertreter des Herstellers selbst unterzeichnet, der, wie bereits erläutert, vom Herstellungsprozess unabhängig sein muss. Ein Materialzertifikat nach 3.2 hingegen wurde zusätzlich von einer unabhängigen Prüfstelle oder dem bevollmächtigten Prüfbeauftragten des Käufers gegengezeichnet. Diese Person kann bestätigen, dass die in der Spezifikation geforderten Prüf- und Inspektionsverfahren ordnungsgemäß eingehalten wurden.

Für weitere Informationen zu Materialzertifikaten oder wenn Sie spezielle Anfragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +44 (0)1634 724224 oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]

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